Wonach richtet sich die Pflegestufe ?

Per Gesetz werden derzeit drei Pflegestufen unterschieden, je nach Hilfsbedürftigkeit, wird die pflegebedürftige Person in eine dieser Stufen der Pflege eingeordnet.

Grundsätzlich richtet sich die Pflegestufe nach dem Zeitbedarf der Pflege, entsprechend diesem wird die Stufe festgelegt, entsprechend der Stufe wird der Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung berechnet. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer Härtfall Regelung, die von den "normalen" Pflegesätzen abweicht.


Pflegestufe 0: eingeschränkte Alltagskompetenz

…sind Personen bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Wer laut vorliegenden Kriterien keinen Anspruch auf die Pflegestufen hat, fällt unter den Personenkreis, der „keinen erheblichen” Hilfebedarf hat. Die Pflegestufe 0 bezieht sich hierbei auf das Kriterium der eingeschränkten Alterskompetenz und berücksichtigt nun auch psychische Erkrankungen.


Diese 13 Kriterien zur Bewertung der eingeschränkten Alltagskompetenz sind:


  1. Zeigt der Antragsteller Weglauftendenzen
  2. Verkennt oder verursacht der Antragsteller gefährdende Situationen
  3. Geht der Antragsteller unsachgemäß mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen um
  4. Verhält sich der Antragsteller tätlich oder verbal aggressiv in Verkennung der Situation
  5. Verhält sich der Antragsteller im situativen Kontext inadäquat
  6. Ist der Antragsteller unfähig, eigene körperliche und seelische Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Kooperiert der Antragsteller bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung nicht
  8. Ist der Antragsteller in seinen höheren Hirnfunktionen so gestört (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), dass diese zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  9. Hat der Antragsteller einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus
  10. Kann der Antragsteller nicht eigenständig den eigenen Tagesablauf planen und strukturieren
  11. Werden durch den Antragsteller Alltagssituationen missdeutet und inadäquat reagiert
  12. Verhält sich der Antragsteller emotional ausgeprägt labil oder unkontrolliert
  13. Zeigt sich der Antragsteller aufgrund einer therapieresistenten Depression überwiegend niedergeschlagen, verzagt, hilflos oder hoffnungslos


Definition Eingeschränkte Alltagskompetenz

Treffen zwei dieser Kriterien zu, davon mindestens einmal bei Punkt 1 bis 9, dann kann man von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sprechen. Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt dann vor, wenn noch ein weiteres Kriterium aus einem der Punkte 1 bis 5 sowie 9 und 11 zutrifft.


Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig

...sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.


Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig

...sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.


Pflegestufe III: schwerst pflegebedürftig

...sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.


Härtefallregelung

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, übersteigt die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen ist,

wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden (z.B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen)


oder


wenn die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen.