Wonach richtet sich die Pflegestufe ?
Per Gesetz werden derzeit drei Pflegestufen unterschieden, je nach Hilfsbedürftigkeit, wird die pflegebedürftige Person in eine dieser Stufen der Pflege eingeordnet.
Grundsätzlich richtet sich die Pflegestufe nach dem Zeitbedarf der Pflege, entsprechend diesem wird die Stufe festgelegt, entsprechend der Stufe wird der Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung berechnet. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer Härtfall Regelung, die von den "normalen" Pflegesätzen abweicht.
Pflegestufe 0: eingeschränkte Alltagskompetenz
…sind Personen bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Wer laut vorliegenden Kriterien keinen Anspruch auf die Pflegestufen hat, fällt unter den Personenkreis, der „keinen erheblichen” Hilfebedarf hat. Die Pflegestufe 0 bezieht sich hierbei auf das Kriterium der eingeschränkten Alterskompetenz und berücksichtigt nun auch psychische Erkrankungen.
Diese 13 Kriterien zur Bewertung der eingeschränkten Alltagskompetenz sind:
Definition Eingeschränkte Alltagskompetenz
Treffen zwei dieser Kriterien zu, davon mindestens einmal bei Punkt 1 bis 9, dann kann man von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sprechen. Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt dann vor, wenn noch ein weiteres Kriterium aus einem der Punkte 1 bis 5 sowie 9 und 11 zutrifft.
Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig
...sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig
...sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe III: schwerst pflegebedürftig
...sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.
Härtefallregelung
Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, übersteigt die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen ist,
wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden (z.B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen)
oder
wenn die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen.