Wer ist pflegebedürftig?


„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Ernährung, Mobilität, Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung) auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).“ Je nach Hilfebedarf (von z. B. 1 x wöchentlich baden bis zu 6 x Mal täglich Intimpflege nach Ausscheidung) erhalten pflegebedürftige Menschen entsprechende Pflegestufen.