Wer bezahlt die Pflege?


Die Krankenkasse zahlt für Leistungen, die von Ihrem Arzt verordnet werden („Rezept“). Dies wird im fünften Sozialgesetzbuch geregelt (SGB V).


Die Pflegekasse zahlt – wenn Pflegestufe 0, I, II oder III anerkannt ist – im Rahmen der gesetzlich festgelegten Leistungen. Dies regelt das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI)


Der Pflegebedürftige zahlt aus eigener Tasche, wenn die Pflegekasse nicht für die Kosten eintritt. Oder er zahlt, wenn die Kosten die gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen übersteigen.


Der Sozialhilfeträger zahlt, wenn weder Kranken- oder Pflegekasse Leistungen übernehmen bzw. das Einkommen/Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Dies regelt das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII).


Wird nur im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigt, besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.