Ja, damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, leistet die Pflegeversicherung einen erheblichen Beitrag zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen.


Welche Voraussetzung muss ich erfüllen?



Wichtig: Die Pflegekasse muss darüber informiert werden, wer die Pflegeleistung erbringt, sonst kann sie auch keine Beiträge zur Rentenversicherung leisten, der Rentenversicherungsanspruch geht dann verloren. Der Gutachter muss allerdings bei der Begutachtung danach fragen.


Da das Thema ein sehr komplexes Thema ist, können Sie sich hier (bitte anklicken) eine Informationsbroschüre herunterladen, welche Ihnen aufzeigen wird, welchen Anspruch Sie haben und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden muss.


Bin ich als Pflegeperson in der Unfallversicherung abgesichert?


Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unabhängig von der Pflegestufe. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Pflegestufe vorliegt. Diese Voraussetzung ergibt sich daraus, dass nur Pflegepersonen unfallversichert sind. Der Begriff der Pflegeperson setzt die Einstufung in eine der drei Pflegestufen eins bis drei voraus. Auch die Wege von und zur Pflegestelle ist in den Unfallversicherungsschutz einbezogen.

Der Unfallversicherungsschutz gilt auch für Pflegepersonen, die mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.