Wie kann ich eine Pflegestufe beantragen?


Haben Sie den Eindruck, die nötigen Hilfeleistungen bei Ihnen oder dem Betroffenen sind so umfangreich, dass die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllt sein könnten?

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist formlos möglich. Formlos bedeutet, dass er grundsätzlich auch telefonisch, per Email oder auch schriftlich gestellt werden kann.

Grundsätzlich ist es aber immer sinnvoll im Umgang mit der Pflegekasse die Dinge schriftlich zu machen, um später Unterlagen zu haben wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Die Prüfung ist kostenfrei.


Der Antrag ist an die zuständige Pflegekasse zu richten. Die zuständige Pflegekasse ist immer bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Pflegebedürftige krankenversichert ist. Das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Barmer, Techniker Kasse, Betriebskrankenkassen), aber ebenso für die privat versicherten Patienten. Auch dort ist die Krankenkasse (hier die private Krankenkasse) der Ansprechpartner.


Antragsteller, also derjenige, der den Antrag stellen muss bzw. in dessen Namen der Antrag gestellt werden muss, ist ebenfalls immer der Pflegebedürftige, nicht der Pflegende. Die Leistungen werden von und für den Pflegebedürftigen beantragt.


In der Praxis empfiehlt sich ein kurzer schriftlicher Antrag. Beispielsweise so:


Anschrift - Ihrer Krankenkasse


Anschrift - Name des Pflegebedürftigen

                                                                                                                       Datum, Ort


Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, Ihre Versicherungsnummer


Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung


Mit freundlichen Grüßen


Unterschrift


Es kann hilfreich sein, ein von der Krankenversicherung angebotenes Antragsformular zu verwenden. Allerdings sollte man darauf achten, welche Festlegungen und Aussagen man dort macht. Der formlose Antrag, der Besuch des medizinischen Dienstes, das Gespräch von Mensch zu Mensch, können besser geeignet sein um die Situation zu beurteilen, als schriftliche Festlegungen im Antrag.


Für Leistungen nach §45b SGB XI (demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen - "Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz") ist ein gesonderter Antrag nicht erforderlich. Dies muss der Gutachter von selbst berücksichtigen. (§45a SGB XI ist Voraussetzung für Pflegestufe 0)


Wenn sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, haben die Pflegebedürftigen das Recht das MDK-Gutachten einzusehen und können Widerspruch einlegen.


Haben Sie noch Fragen? Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen hierbei gerne. Dieser Service ist für Sie natürlich kostenlos.