Meine Hilfebedürftigkeit beschränkt sich auf Wochenenden und bestimmte Zeiten, wenn meine Angehörigen keine Zeit haben. Wie ist das umsetzbar und wie wird das Pflegegeld verrechnet?


Wir helfen Ihnen bei der Pflege immer dann, wenn Sie es wünschen und Hilfe bzw. Entlastung benötigen. Zum einen ist es möglich, in diesem Fall die Kombinationsleistung, Sachleistung und Geldleistung zu wählen, zum anderen ist es möglich, Verhinderungspflege zu beantragen, wenn pflegende Personen in Urlaub fahren. Hierfür stehen jedem Pflegebedürftigen Mittel bis zu € 1.550 im Jahr auf Antrag zur Verfügung. Damit lassen sich die Kosten für einen Pflegedienst oder aber teilweise die Kosten für eine stationäre Unterbringung (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege) decken. Auf Wunsch von Ihnen pflegen wir Sie auch „nur“ an den Wochenenden. Die Inanspruchnahme von Pflegeleistung durch unsere Pflegedienste bestimmen Sie selbst.