Wer entscheidet, ob ich Anspruch auf häusliche Pflege habe?


Ob und wie stark Sie pflegebedürftig sind, stellt ein/e Gutachter/in des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen (MDK) fest. Dafür werden vier Bereiche beurteilt: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Für alle Tätigkeiten, die für die Pflege notwendig sind, berechnet der MDK den zeitlichen Aufwand (Zeitkorridore). Die festgestellte Summe in Minuten bildet die Grundlage für die Einordnung in einer der drei Pflegestufen.