Wann habe ich einen Anspruch auf Leistungen durch die Pflegekasse?


Um die Anerkennung einer Pflegestufe und damit Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Anspruchsberechtigt ist, wer in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat oder über einen Beitragszahler, zum Beispiel den Ehepartner oder die Ehepartnerin, mitversichert gewesen ist. Darüber hinaus müssen Antragsteller nachweisen, dass sie „pflegebedürftig“ sind. Nach dem Sozialgesetzbuch XI gilt eine Person als pflegebedürftig (siehe Link SGB XI, § 14), wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit auf Dauer, mindestens aber länger als sechs Monate in einem erheblichen oder höheren Maße Hilfe bei „Verrichtungen des täglichen Lebens“ benötigt.


Auf viele Demenzkranke trifft dies zunächst nicht zu. Sie sind zwar in ihren geistigen und sozialen Kompetenzen eingeschränkt, meistern ihren Alltag aber noch relativ selbstständig. Allerdings besteht bei der Diagnose Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz die berechtigte Aussicht, Leistungen der sogenannten Pflegestufe 0 zu erhalten.