Ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Krankenkasse führt zu einem Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK). Die Aufgabe des Gutachters ist es, festzustellen, inwieweit Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig vom Antragsteller durchgeführt werden können.


Das Wichtigste: Der Gutachter kommt um festzustellen, was nicht mehr geht, wo Hilfe benötigt wird. Er kommt nicht um die Leistungsfähigkeit vorgeführt zu bekommen. Wenn die pflegebedürftige Person sagt,

„Ich mache immer alles selber“, dann ist das natürlich nicht so günstig!

Leider haben die meisten Menschen das Bedürfnis zu zeigen was sie zu leisten vermögen. Dieses passiert oft, weil es dem Betroffenen oft sehr unangenehm und peinlich ist, dass er auf fremde Hilfe bspw. beim Toilettengang angewiesen ist.

Bei der Begutachtung ist diese Einstellung ein schwerer Fehler!


Wo findet der Besuch statt?

Der Besuchstermin findet in der Häuslichkeit des Betroffenen statt und wird meistens einige Tage vor dem Termin schriftlich oder telefonisch durch den MDK mitgeteilt. Der Pflegende muss nicht jeden Besuchstermin, den der medizinische Dienst vorschlägt, akzeptieren.

Wichtig ist, dass auf jeden Fall auch die Vertrauensperson anwesend ist, als Vertrauter kann man besser nachhaken.

Gott und die Welt - Der MDK, wenn Oma Pflege braucht

(Teil 1/2)

Gott und die Welt - Der MDK, wenn Oma Pflege braucht

(Teil 2/2)

Ist die Vertrauensperson z. B. durch Berufstätigkeit an einem vorgeschlagenen Termin verhindert, so sollte ein anderer Besuchstermin vereinbart werden.


Welche Bereiche werden durch den Medizinischen Dienst geprüft?

Ihr Hilfebedarf wird in vier verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese Bereiche sind für den MDK-Gutachter gesetzlich vorgeschrieben, so dass er sich bei seiner Begutachtung nach diesen Vorgaben richten muss:



Der Fragenkatalog zeigt, mit welchen Fragen Sie rechnen müssen - Folgende Kriterien sind ausschlaggebend für die Einstufung in eine Pflegestufe:


  1. Kann der Pflegebedürftige Funktionen wie Atmung, Kreislauf und Wärmeregulierung aufrechterhalten?
  2. Kann er sich an die jeweilige Situation anpassen (kann er angemessen auf äußere Bedingungen reagieren, etwa richtige Kleidung wählen)?
  3. Kann er für die eigene Sicherheit sorgen (durch intakte Orientierungs-und Entscheidungsfähigkeit)?
  4. Kann sich der Betroffene bewegen, etwa im Bett umdrehen, sich in der Wohnung bewegen, auf der Straße gehen?
  5. Kann er sich sauber halten und kleiden?
  6. Kann er sich selbst ernähren?
  7. Kann er seine Verdauung kontrollieren?
  8. Kann er sich beschäftigen und seine Zeit sinnvoll nutzen (den Tag gestalten)?
  9. Kann der Betroffene kommunizieren, d.h. Botschaften empfangen und aussenden?
  10. Hat er einen geregelten Schlaf-Wach-Rhythmus?
  11. Kann er soziale Kontakte aufnehmen und aufrechterhalten?


Vorbereitung auf den Besuch

Der Hausbesuch des Gutachters ist eine Prüfungssituation. In diesem Moment zählt jedes Wort. Eine gute Vorbereitung kann hier helfen.

Man kann und sollte den Besuch des Gutachters vorher mit dem Betroffenen besprechen, im günstigsten Fall üben. Das klingt zuerst blöd, zugegeben, aber wer einmal davon überrascht wurde, was der Pflegebedürftige plötzlich alles kann, der weiß wie wichtig eine gute Vorbereitung ist. Für den Gutachter zählt vor allem die Körperpflege. Zeigen Sie wie sich der Pflegebedürftige wäscht, erklären sie wie sie es machen, welche besonderen Schwierigkeiten dabei auftreten. Zum Beispiel wenn der Pflegebedürftige uneinsichtig ist, das Waschen verweigert.


Wenn sie den Pflegebedürftige selbst etwas machen lassen, was er nicht kann, zeigt auch dieses, wie gut sich der Betroffene in seiner Wohnung zurecht findet, oder eben auch nicht.

Kann der Pflegebedürftige alleine aufstehen? Braucht er dabei Hilfe?  Kann er sich nach dem Toilettengang wirklich vernünftig reinigen? Die Hände waschen? Kann der Pflegebedürftige sich alleine anziehen?


Bei der Entscheidung über die Pflegestufe wird sehr viel Wert darauf gelegt, wie viel pflegerische Hilfe in Minuten täglich durch eine dritte Person in Anspruch genommen werden muss. Dabei werden vor allem Zeiten anerkannt, die für Körperpflege, Toilettengänge, Kleiden, die Nahrungsaufnahme und die Begleitung zu diesen Tätigkeiten ("Grundpflege") benötigt werden. Darüber hinaus wird noch die Zeit für die hauswirtschaftliche Hilfe anerkannt ... das ist aber in der Regel unstrittig.


Um die Begutachtung zu erleichtern, hat es sich bewährt, wenn die Pflegeperson ein Pflegetagebuch führt. Hier werden, wie in einem Protokoll, Verrichtungen mit Datum, Uhrzeit und Dauer eingetragen. Dieses Protokoll sollte genau und wahrheitsgetreu geführt werden, denn der Zeitbedarf und die Aufwändigkeit der Verrichtungen sind wesentliche Entscheidungskriterien für den Gutachter. Ein Pflegetagebuch finden Sie auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Download“.


Ein weiteres wichtiges Thema ist die Ernährung. Wichtig ist dabei nicht die Zubereitung des Essens, sondern das mundgerechte Zerkleinern und die Nahrungsaufnahme. Kartoffelbrei mit dem Löffel ist das eine, aber nehmen Sie als Maßstab für Ihre Antworten das Schnitzel, das geschnitten werden muss, die dünnflüssige Brühe, die zum Mund geführt werden muss. Geht das ohne Probleme?


Sollten Sie über Befunde von Ihrem Hausarzt verfügen oder bspw. vom letzten Krankenhausaufenthalt des Betroffenen, so weisen Sie den Begutachter darauf hin.


Unser kostenfreier Service für Sie:

Wir als Pflegedienst können dem Gutachter wertvolle Hinweise geben und sollte daher hinzugezogen werden. Unsere Aussagen sind vom Gutachter schwer zu umgehen. Sprechen Sie sich daher vorher mit uns ab, wir helfen Ihnen gerne.